Ab jetzt tritt 3G-Regelung im Zoo Salzburg in Kraft

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Nachdem durch den Wegfall der 20 Quadratmeter-Regel wieder mehr Besucher gleichzeitig in den Zoo dürfen, kommt nun die 3G-Regel. Bisher war ein negatives Testergebnis beim Eintritt nicht vonnöten, ab jetzt muss am Eingang entweder der Nachweis über eine Impfung, eine überstandene Infektion oder über einen gültigen Coronatest erbracht werden. Andernfalls ist ein Besuch im Zoo Salzburg leider nicht möglich. 

„Wir stellen für die Kontrolle der Nachweise im Zuge der 3G-Regel an beiden Eingängen zusätzliches Personal bereit. Somit können wir sicherstellen, dass die neuen Auflagen erfüllt werden“, berichtet Geschäftsführerin Sabine Grebner.
Darüber hinaus besteht im Kassenbereich weiterhin das Tragen einer FFP2 Maske beziehungsweise eines Mund-Nasen-Schutzes bei Kindern im Alter zwischen sechs bis 13 Jahren. Gleiches gilt für das Restaurant, den Souvenir-Shop sowie die Toilettenräume. Außerdem muss nach wie vor ein Mindestabstand von zwei Metern zu fremden, nicht haushaltszugehörigen Personen eingehalten werden. Sollte das nicht möglich sein, gilt die Maskenpflicht.

Leider bleiben die Tierhäuser bis auf Weiteres geschlossen. Auch Führungen, Fütterungen, Kindergeburtstage oder sonstige Veranstaltungen können derzeit nicht angeboten werden. „Wir freuen uns sehr über die Öffnungsschritte, wenngleich sie bei uns im Zoo nicht alle Bereiche betreffen. Ebenso freuen wir uns, aufgrund der neuen Einreisebestimmungen nun wieder Besucher aus Deutschland und anderen sicheren Nachbarländern begrüßen zu können“, verrät Sabine Grebner.
 

Fotocredit: Friedrich Mader (Totenkopfaffe mit "Maske")
 

Zoo Salzburg, 20. Mai 2021

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